Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine der drei Säulen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Neben dem Betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ein wichtiges Handlungsfeld, um die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter wiederherzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Ziele:
Für betroffene Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder sechs Wochen durch mehrere Perioden arbeitsunfähig waren, wird die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und gefördert, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Wichtig ist die Ermittlung der Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit, sodass entsprechende Maßnahmen geplant und umgesetzt werden können, um langfristig eine stabile Balance zwischen Arbeitsanforderungen und der Individualität des Mitarbeiters herzustellen.
Akteure:
Der Arbeitgeber ist gem. § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet das BEM durchzuführen und trägt für den gesamten Prozess die Verantwortung, vorausgesetzt der betroffene Mitarbeiter erteilt sein Einverständnis.
Folgende Akteure sind gesetzlich dazu verpflichtet am BEM-Prozess beteiligt zu sein:
Optional sollten auch der Betriebsarzt und die Personalabteilung involviert sein.
KeHa Consulting unterstützt Sie gerne als externe Berater bei der ganzheitlichen Prozessplanung und ordnungsgemäßen Durchführung der individuellen BEM-Projekte in Ihrem Unternehmen.
Wichtige Grundsätze des BEM sind:
Durchführung des BEM

Quelle: Pfannstiel M.A., Mehlich H. Hrsg. (2016): Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Konzepte, Maßnahmen, Evaluation. S. 169-171. Wiesbaden. Springer Gabler
Vorteile des BEM:
Durch das BEM werden einige positive Effekte erzielt, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer: